In den letzten zwei Jahren trafen die Zöllner bei ihren Kontrollen auf den Straßen und Autobahnen vermehrt auf geschmuggelte Hundewelpen. Der Versuch, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, war ihnen aber so noch nicht untergekommen. Auch dass die Unterlagen komplett gefälscht sind, ist ungewöhnlich.
Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A94 östlich von München hielten die Zollbeamten Mitte Februar 2022 ein bulgarisches Auto mit zwei Personen auf. Bei der üblichen Befragung gaben die Insassen an, dass sie von Bulgarien über Deutschland nach Italien unterwegs wären um ein Auto zu kaufen. Papiere oder Nachweise hierfür konnten sie nicht vorzeigen, was die Zollbeamten veranlasste, den PKW genauer unter die Lupe zu nehmen.
Im Innenraum fanden sie dann schließlich vier Zwergspitzwelpen sowie auch drei Blanko-Kaufverträge für Tiere. Die Hundewelpen wurden in zwei kleinen Taschen mit Lüftungsnetz, ohne Wasser und Futter aufgefunden. In den dann erst vorgelegten Heimtierausweisen für die Welpen fehlten sämtliche Halterangaben. Auch war auffällig, dass die Tiere einen jüngeren Eindruck machten als auf den Heimtierausweisen angegeben und die eingetragenen Impfungen nicht zweifelsfrei vor Ort geklärt werden konnten. Aufgrund der getroffen Feststellungen stand der Verdacht des gewerblichen Schmuggels von Hundewelpen ohne die nötigen Dokumente, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs als Hundetransporter und die Transportzulassung für Hunde, im Raum.
Die Zollbeamten kontaktierten deshalb das zuständige Veterinäramt sowie das Tierheim Ebersberg. Im Tierheim angekommen und nach Aufnahme aller notwendigen Daten, wurden der Hundeschmugglerin wohl die Konsequenzen ihres Tuns erst richtig bewusst. Was sie wohl dazu veranlasste, den Versuch zu unternehmen, zu flüchten. Einer der Zollbeamten konnte den Fluchtversuch jedoch unterbinden.
Zu den anschließend vor Ort kassierten 200 Euro Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe und den zusätzlichen Unterkunftskosten für die Tiere wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Hinzu kommt der Straftatbestand der Urkundenfälschung. Denn nachträglich teilte das Veterinäramt dem Hauptzollamt mit, dass die Blutuntersuchung der Welpen ergeben hat, dass keine der eingetragenen Impfungen verabreicht wurde. Nach Auskunft des Tierheims Ebersberg müssen die jungen Hund nun noch ein paar Tage in Quarantäne verbringen, bevor sie endgültig ein neues Zuhause finden können.