Weitere Lockerungen von den Beschränkungen wegen der Coronakrise hat die Bayerische Staatsregierung am 26. Mai 2020 beschlossen. Ab 2. Juni dürfen Biergärten bis 22 Uhr geöffnet haben. Ab 8. Juni öffnen Freibäder, Tanzschulen und Fitnessstudios. Ab 15. Juni dürfen auch Kinos, Theater und andere Kulturbühnen wieder öffnen. Dort sind in Sälen 50 Personen, im Freien 100 Personen erlaubt. Auch der Reisebusverkehr kann wieder aufgenommen werden, allerdings keine Gruppenreisen.
Das die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag die Aufhebung weiterer Beschränkungen wegen der Coronakrise beschlossen. Bei der Vorstellung des Zeitplans hat Ministerpräsident Markus Söder betont, dass Bayern weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht setzt. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einher gehen würde. Abstandsregeln und Mundschutz sowie Einhaltung der Hygieneregeln sei nach wie vor die einzig mögliche Gegenmaßnahme, um der Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten.
Hier ein Überblick der neuen Erleichterungen:
- Am 30. Mai 2020 dürfen Einrichtungen der Erwachsenenbildung für die Sprach- und Integrationsförderung öffnen. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts.
- Ab 30. Mai 2020 ist der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.
- Ab dem 2. Juni 2020 dürfen Biergärten und andere Außenbereiche von Speisegaststätten bis 22 Uhr geöffnet haben.
- Ab dem 8. Juni 2020 geht die Badesaison in den Freibädern los. Auch Außen-Schwimmbecken von Hotels und Kureinrichtungen dürfen öffnen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Ab dem 8. Juni 2020 gibt es auch weitere Erleichterung beim Sport. Der Outdoor-Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen wird erlaubt. Indoor-Sportstätten dürfen ebenso öffnen. Wettkämpfe in kontaktlosen Sportarten sind ebenfalls wieder erlaubt.
- Ab dem 8. Juni 2020 dürfen auch Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen. Auch hier müssen erforderliche Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln eingehalten werden.
- Ab 15. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Ab 15. Juni 2020 dürfen Kinos wieder öffnen. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.
Weiters ist im Sommersemester 2020 der Vorlesungsbetrieb an Universitäten weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen ist. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen (Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m) können zusätzlich kleinere Seminare unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen (30 Personen) als Ergänzung zur Online-Lehre als Präsenzveranstaltungen stattfinden.