Am Montag, 3. April 2017, gegen 18.30 Uhr wurde ein 38-jähriger Pkw-Fahrer zunächst durch sehr dichtes Auffahren von einem 31-jährigen Pkw-Fahrer aus Frontenhausen in Dingolfing derart bedrängt, dass er die Polizei verständigte. Als der Dingolfinger den Verkehrsrowdy zur Rede stellen wollte, sah er eine Schusswaffe auf dem Beifahrersitz liegen. Die Polizei fahndete nach dem 31-jährigen und setzte bei der Festnahme Spezialkräfte ein. Es stellte sich heraus, dass er Drogen bei sich hatte, ein behördliches Waffenverbot missachtet hatte und zudem, dass ihm der Führerschein schon vor einiger Zeit abgenommen worden war.
Nachdem der 31-jährige Ford-Fahrer den 38-jährigen innerorts mit 80 km/h überholt hatte, musste er an einer roten Ampel anhalten, worauf der Dingolfinger den 31-Jährigen zu Rede stellen wollte. Der 38-Jährige bemerkte bei dem Fahrer neben deutlichem Alkoholgeruch, eine ca. 20 cm lange Schusswaffe auf dem Beifahrersitz liegen. Der Dingolfinger flüchtete zu seinem Fahrzeug und versuchte von innen das Fahrzeug zu versperren. Der 31-jährige schlug mit der Türe gegen das Bein des Dingolfingers und beleidigte ihn schließlich noch.
Anschließend flüchtete der 38-Jährige. Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung konnte das Fahrzeug des 31-Jährigen in der Nähe von Niederviehbach vor einem Anwesen verlassen aufgefunden werden. Da vermutet wurde, dass sich der Fahrer mit der Schusswaffe in dem Gebäude befindet, wurde das Anwesen durch weitere Polizeikräfte umstellt, zudem wurde aufgrund der mitgeführten Schusswaffe eine Spezialeinheit angefordert. Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme verließ der 31-Jährige das Anwesen und ließ sich ohne Widerstand festnehmen. Bei der Durchsuchung des Anwesens stellten die Beamten neben einer geringen Menge Betäubungsmittel einen Schlagring, ein Butterflymesser und eine scharfe Patrone sicher, die besagte Waffe wurde bislang nicht aufgefunden.
Bei der Überprüfung des polizeibekannten Mannes stellten die Beamten zudem fest, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits vor geraumer Zeit entzogen und gegen ihn ein behördliches Waffenverbot verhängt wurde. Gegen den Ford-Fahrer werden nun Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Waffengesetz , Nötigung sowie Beleidigung geführt. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Dingolfing dauern derzeit noch an.
Andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des 31-Jährigen gefährdet oder genötigt wurden, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Dingolfing, Tel. 08731-3144-0, in Verbindung zu setzen.