Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung am Dienstag bei ihrer Kabinettssitzung im Schloss Herrenchiemsee beschlossen, bei der auch Kanzlerin Angela Merkel zu Gast war. Märkte ohne Volksfestcharakter sind in Freien wieder erlaubt. Außerdem ist ein größeres Besuchervolumen für Kinos und kulturelle Veranstaltungen möglich. Die Änderungen treten am 15. Juli 2020 in Kraft.
Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen weiterhin positiv entwickelt. Die Strategie schrittweiser Öffnung hat sich
nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung bewährt. Die Obergrenze von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen wird bayernweit in keinem Landkreis und in keiner Stadt überschritten. Dies rechtfertigt weitere vorsichtige
Öffnungsschritte, die am 14. Juli 2020 bei der Kabinettssitzung auf Schloss Herrenchiemsee beschlossen wurde, bei der auch Bundeskanzlerin Angela Merkel anwesend war.
Märkte ohne Volksfestcharakter, wie kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte werden im Freien ab Mittwoch wieder zugelassen. Voraussetzung ist, dass sie keine großen Besucherströme anziehen und kein Feiercharakter besteht. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung), Maskenpflicht, kein Festzelt und keine Partymusik und Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.
Weiters hat die Staatsregierung in Bayern beschlossen, dass für kulturelle Veranstaltungen und Kinos die bislang geltende Personenbeschränkung folgendermaßen angehoben wird:
- Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen,
- ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien beziehungsweise 100 Personen in geschlossenen Räumen.
Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (zum Beispiel Tagungen oder Kongresse) werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht:
- Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen,
- Im Übrigen auf 100 Personen.
- Zuschauer bleiben ausgeschlossen.