Der Lokführer eines Güterzuges erkannte am 22. Dezember 2020 gegen 16.20 Uhr zwischen den Bahnhöfen Olching und Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck, mehrere Personen im Gleis. Nach eingeleiteter Schnellbremsung wurde die Bahnstrecke München – Augsburg gesperrt.
Als der Güterzug auf freier Strecke stand, hantierten die Personen daran herum. Sie ergriffen die Flucht als sich der Lokführer näherte.
Bei der Streckenabsuche nach den Verursachern, unter Hinzuziehung eines Helikopters der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim, konnten mehrere Personen festgestellt werden. Diese flüchteten vor den Einsatzkräften und liefen dabei, teilweise im Gleisbereich, in unterschiedliche Richtungen davon.
Dank Koordination aus der Luft und dreier Streifen gelang es den Bundespolizisten sieben Personen im Alter von 13 bis 19 Jahren, alle aus Gröbenzell, teilweise noch im Gleis, ausfindig zu machen.
Einige der Jugendlichen wurden durch die Beamten nach Hause gefahren und unter Einbeziehung eines ersten kurzen Präventionsgespräches den Erziehungsberechtigten übergeben. Diese Gespräche beginnen häufig mit den Worten: „Seien Sie froh, dass wir ihre Kinder wohlbehalten bringen und Ihnen nicht schlechte Nachrichten übermitteln müssen“.
Durch den Vorfall und die rund 40-minütige Sperrung des Bahnverkehrs kam es zu erheblichen Verspätungen sowie Ausfällen im Zugverehr zwischen München und Augsburg sowie im S-Bahnverkehr (S3) zwischen Mammendorf und München.
Die Bundespolizeiinspektion München hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte werden außerdem noch zu intensiven Präventionsgesprächen über die Gefahren im Schienenverkehr eingeladen werden.
Die Bundespolizei warnt vor dem Betreten des Gleisbereiches und davor, sich im Gleisbereich und auch in unmittelbarer Nähe davon aufzuhalten. Es besteht stets Lebensgefahr. Gegenstände auf oder in die Gleise zu legen, ist kein Kinderspiel Häufig werden dabei Züge oder Weichen beschädigt beziehungsweise in ihrer Funktion eingeschränkt. Dies kann zu unabsehbaren Gefahren bis hin zu Zugentgleisungen führen. Sofern Personen identifiziert werden, kommen neben strafrechtlichen Folgen oft auch noch privatrechtliche Forderungen der Deutschen Bahn hinzu.