Am 1. April 2019 erwischte eine Streife der Bundespolizei im Flughafen München einen 76-jährigen Mann, der mitten im Terminal 2 urinierte. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Hausfriedensbruch vorlag. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, kann er nun in Stadelheim darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist sich beim Wildbieseln erwischen zu lassen, wenn man gesucht wird.
Die beiden Bundespolizisten trauten ihren Augen nicht, als sie zu Schichtbeginn am frühen Montagmorgen vom 1. April im Terminal 2 vom Flughafen München unterwegs waren, um für Sicherheit am Moos-Airport zu sorgen. Das, was sie beobachteten, sollte aber kein Aprilscherz sein. Ein älterer Mann stand mitten im Terminal und verrichtete seine Notdurft. Auf seine ungewöhnliche Toilettenwahl angesprochen und kontrolliert, sollte sich herausstellen, dass der 76-Jährige offenbar nicht nur ein Problem mit seiner Blase hat. Er wurde von der Münchner Justiz mit Haftbefehl gesucht. Also nahmen die Polizisten den „Wildbiesler“ mit zur Wache.
Das Amtsgericht München hatte den obdachlosen Spanier im September letzten Jahres wegen Hausfriedensbruch zu 800 Euro Geldstrafe oder 80 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Das Urteil hatte der 76-Jährige offenbar ebenso wenig ernst genommen wie zuvor das Hausrecht anderer und jetzt die öffentliche Ordnung. Nachdem bis dato weder ein Geldeingang bei der Justizkasse verzeichnet werden konnte, noch die Anwesenheit des Verurteilten in einer bundesdeutschen Haftanstalt, hatte die Staatsanwaltschaft München I Anfang dieses Jahres die Polizeibehörden deutschlandweit mit der Suche nach dem Missetäter beauftragt. Gestern hatte die Suche im Erdinger Moos ein Ende. Der Gesuchte war einer Luftsicherheitsstreife der Bundespolizei im Terminal 2 aufgefallen, als er mitten ins Terminal urinierte. Zusätzlich zu dem Haftbefehl hatte der Fahndungscomputer noch eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch das Amtsgericht in Frankfurt am Main ausgespuckt. Die Justiz in der Mainmetropole wollte im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung die Kontaktdaten des Spaniers in Erfahrung bringen.
Die Wahl der falschen Toilette hat den Wohnsitzlosen jetzt seine Freiheit gekostet. Nach Beendigung der bundespolizeilichen Maßnahmen vor Ort haben die Bundesbeamten den Festgenommenen zuständigkeitshalber an die Kollegen der bayerischen Polizei übergeben. Diese wiederum haben den Rentner mangels Liquidität seinerseits nach Stadelheim gebracht.