Seit dem 6. Oktober 2021 haben Gastro-Betriebe und Veranstalter die freie Wahl, ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) oder Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete (3G plus) zulassen wollen. Maskenpflicht und und Mindestabstände sind in beiden Fällen aufgehoben. Auch Personenobergrenzen bei Sport- und Kulturveranstaltungen entfallen. Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab dem 6. Oktober 2021 erhebliche Erleichterungen für Betriebe und …
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