Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es abgelehnt, dass die für Hotspots geltenden Sperrstundenregelungen für Gastronomiebetriebe sowie die Teilnehmerbeschränkungen für private Feiern der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt werden. Allerdings mahnt der BayVGH eine Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene an. Angesichts des sich verstärkenden pandemischen Geschehens, insbesondere der möglichen Eröffnung weiterer Infektionsketten, überwiege bei einer Folgenabwägung das Interesse an …
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