Am Sonntagmorgen (9. Oktober) haben Beamte der Bundespolizei nach einer Fahndung aufgrund von Videobildern drei Personen am Bahnhof Weilheim festgenommen, die zuvor im Hauptbahnhof München ein Bordbistro eines Alex-Zuges aufgebrochen, verwüstet und alkoholische Getränke entwendet hatten.
Am 9. Oktober 2016 gegen 5:45 Uhr meldete ein Lokführer, dass in einem bereitgestellten Zug auf Gleis 28 am Münchner Hauptbahnhof (ALX 84132) das Bordbistro gewaltsam aufgebrochen wurde. Vor Ort stellte eine Streife erhebliche Verwüstungen im Wageninnern fest. Unter anderem wurde eine Glasvitrine zerschlagen, zahlreiche Lebensmittel sowie alkoholische Getränke entnommen und teilweise auf dem Boden verschüttet.
Eine sofortige Auswertung der Videoaufzeichnung durch Beamte der Bundespolizei zeigte drei Personen gegen die sich ein Tatverdacht richtete. Diese bestiegen gegen 5:32 Uhr am Nachbargleis 27 einen Regionalzug (RB 59445) in Richtung Reutte in Tirol. Nach Auswertung des Videomaterials wurden die Kollegen am Revier Weilheim informiert, die bei der Ankunft des Zuges um 06:10 Uhr zwei Männer und eine Frau ausfindig machten und vorläufig festnahmen.
Finger- und Schuhabdrücke aus dem Bordbistro wurden ebenso gesichert wie Blutspuren. Bei den drei Personen handelt es sich um zwei Brüder im Alter von 19 und 20 Jahren aus Weilheim beziehungsweise Gilching sowie eine 20-jährige aus Landsberg am Lech. Alle drei waren leicht alkoholisiert. Die 20-Jährige hatte eine frische Schnittverletzung an der Hand. Ermittlungen ergaben, dass die drei bereits um 4:50 Uhr aus dem Bordbistro auf der Bahnsteig abgewandten Seite zwei Bierkästen in den Gleisbereich gestellt hatten. Nach ersten Schätzungen entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro. Gegen die drei wird nun wegen besonders schweren Falles des Diebstahls ermittelt.
Inspektionsleiter Jürgen Vanselow: „Der Vorfall zeigt erneut wie wichtig die Videoüberwachung in Bahnhöfen und Zügen für die Bundespolizei aber auch die Sicherheit der Bürger und Reisenden geworden ist. Gerade im Bereich der Strafverfolgung können so immer wieder Tatverdächtige schnell identifiziert und effiziente Fahndungsmaßnahmen anhand vorhandenen Bildmaterials eingeleitet werden.“