Die MVV-Tarifreform für S-Bahn, Bus, U-Bahn, Tram in München und der Region bringt ab Mitte Dezember 2019 eine einfachere und klarere Tarifstruktur, günstigere Preise für die Mehrheit der Haushalte und einen größeren Geltungsbereich bei vielen Tickets. Schon heute können sich Fahrgäste auf unterschiedlichen Kanälen über die Effekte der Tarifreform informieren. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Das Verbundgebiet wird mit der MVV-Tarifreform für alle Fahrkartenangebote in sieben Tarifzonen (Zone M und Zonen 1 bis 6) eingeteilt. Die bisherige Unterscheidung von Ringen, Zonen und Räumen für unterschiedliche Ticketarten entfällt. Die neue Zone M beinhaltet künftig das komplette Gebiet der Landeshauptstadt München sowie einige umliegende Gemeinden. Die MVV-Verbundlandkreise liegen in den Zonen 1 bis 6.
Robert Niedergesäß, Landrat im Landkreis Ebersberg und Sprecher der MVV-Verbundlandkreise erklärt dazu: „Dass Menschen mit sehr kleinem Geldbeutel das Angebot des MVV nun bezahlbarer nutzen können, war mir ein sehr großes Anliegen, das wir in der Reform durchgesetzt haben. Die Reform ist insgesamt sehr gelungen, der Tarif wird einfacher, gerechter und moderner. Zum Fahrplanwechsel erfolgt eine Tarifsenkung von im Durchschnitt über sieben Prozent, das ist einmalig in der Republik!“
Bei Einzelfahrkarten-, Streifen- und Tageskarten gilt:
Es ist mindestens die Zone M oder es sind mindestens zwei Zonen zu erwerben. Im Verlauf einer Fahrt mehrfach durchfahrene Zonen müssen künftig nur einmal bezahlt werden. Bei Zeitkarten kann auch eine einzelne Tarifzone gekauft werden. Mit Einführung der Tarifreform ändern sich die Preise zahlreicher Tickets. Mit dem MVV-TarifCheck unter tarifcheck.mvv-muenchen.de lassen sich die aktuell noch gültigen Preise ganz einfach mit den ab 15. Dezember gültigen Preisen vergleichen.
Außerdem liegen mit der Einführung der MVV-Tarifreform zahlreiche Haltestellen in zwei Zonen (etwa „Allach M/1“ sowohl in Zone M als auch in Zone 1). Dies kann im neuen Netzplan mit Tarifzonen abgelesen oder mit nur wenigen Klicks online im Tool „Ihre Haltestelle und die neue Zone“ unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform geprüft werden. Entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung kann die richtige Zone ausgewählt und damit der günstigere Preis bezahlt werden. Für die Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof wird beispielsweise nur die Zone M bezahlt, für einen Pendler von Altomünster nach Allach sind die Zonen 1 bis 4 zu bezahlen.
Neue Angebote
Neben der Ausweitung zahlreicher Geltungsbereiche und den günstigeren Ticketpreisen sind es vor allem zwei neue Angebote, die die MVV-Tarifreform so attraktiv für die Fahrgäste machen:
U21 – Angebot mit eigener Streifenkarte: Für 15- bis 20-Jährige gibt es jetzt eine eigene Streifenkarte U21 mit 45 Prozent Rabatt. Diese funktioniert wie die reguläre Streifenkarte. Für eine Fahrt in der Zone M sind somit zwei Streifen dieser Streifenkarte U21 (zwei Streifen à 77 Cent = 1,54 €) zu entwerten. Damit bietet der MVV weiterhin einen außergewöhnlich attraktiven Jugendtarif an. Das Stempeln einer zusätzlich vergünstigten Kurzstrecke ist mit der Streifenkarte U21 allerdings nicht möglich.
Sozialticket – uneingeschränkt mobil: Erstmals wird es ein Sozialticket in allen MVV-Verbundlandkreisen geben. Die neue IsarCard S folgt wie alle anderen Tickets der Sieben-Zonen-Logik und wird als Monatskarte erhältlich sein. Damit wird für Hilfeberechtigte Bus- und Bahnfahren viel günstiger. Sie erhalten ein Ticketangebot, das ihren Zahlungsmöglichkeiten entspricht – und können damit uneingeschränkt an öffentlicher Mobilität teilhaben.
IsarCard65: Das neue Ticket für Senioren: Da die Menschen heute deutlich länger arbeiten, wird beim Ticket für Senioren die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Das neue Seniorenticket – die IsarCard65 – ist jetzt ganztätig und ohne Sperrzeit gültig und wird an die neue Tariflogik angepasst; dies gilt auch für die bisher angebotenen Erweiterungskarten. Für Kunden unter 65 Jahre, die bereits bisher die IsarCard60 im Abonnement nutzen, gibt es eine großzügige Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze. Ab 01. Januar 2020 werden diese Abos zu den neuen Geltungsbereichen und Preisen als IsarCard65, jedoch unter Beibehaltung der bisher geltenden Sperrzeitregelung, weitergeführt.
Umtausch- bzw. Aufbrauchfristen und Übergangsregelungen
Bei laufenden Abonnements werden ab 1.1.2020 die neuen Preise abgebucht. Bei einer Reduzierung des Preises wird die Ersparnis erstattet, bei einer Erhöhung des Preises erfolgt bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements keine Nachberechnung.
Fahrrad-Tageskarten, Wochen- und Monatskarten, die vor dem Start der Tarifreform am 15.12.2019 gekauft wurden, sind – bis zum Ablauf Ihrer Geltungsdauer – im alten Geltungsbereich weiterhin gültig.
Einzelfahrkarten Kind und Kurzstrecke sowie Streifenkarten können bis zum 31. März 2020 aufgebraucht oder bei den Kundencentern im MVV umgetauscht werden. Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die neue Streifenkarte U21 – bisherige Streifenkarten zur Nutzung des U21- Angebotes sind daher nach dem 15. Dezember 2019 nicht mehr gültig.
Nach der Einführung der neuen Tarifstruktur zum 15.12.2019 nicht mehr gültig sind: Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten und Kinder-Tageskarten. Diese Fahrscheine können in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31. März 2020 kostenlos erstattet werden.
Für Kunden unter 65 Jahre, die bereits bisher die IsarCard60 im Abonnement nutzen, gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze.
Regelungen für MVV Abonnenten
Durch die Zusammenfassung von Tarifzonen haben viele Kunden einen größeren Geltungsbereich oder profitieren von einer Preisreduzierung. Das Abo-Center wird die Kunden anschreiben und informieren und alle Kunden erhalten Tickets mit den neuen Geltungsbereichen. Abo-Tickets mit aufgedruckten Zeitkartenringen oder –räumen sind ab dem 01.01.2020 ungültig.
Wenn ein MVV-Abonnement monatlich bezahlt wird, stellt das betreuende Abo-Center das Abonnement im Hintergrund um, so dass ab Januar 2020 automatisch der neue Betrag abgebucht wird. Die Kunden müssen also nichts veranlassen.
Wenn die Kunden die jährliche Einmalzahlung gewählt haben, wird für die Restlaufzeit dieser Abo-Karten die entsprechenden anteiligen Preise bei einer Reduzierung des Preises erstattet, bei einer Erhöhung des Preises jedoch nicht nachberechnet. Das bedeutet, dass kein Abo-Kunde, der 2019 sein neues Abo erhält oder verlängert, durch die Umstellung zur Tarifreform schlechter gestellt wird.
Ein Kommentar
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