14. Dezember 2024
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München: Tötung mit Kreissäge beim Sex war kein Mord – 12 1/2 Jahre Haft wegen Totschlag

In Haar im Landkreis München wurde 2008 ein Mann von seiner Lebensgefährtin beim Sex mit einer Kreissäge umgebracht  und dann zerstückelt im Garten eines Grundstückes in Haar im Landkreis München vergraben worden.  Die damals 31-jährige Frau wurde wegen Mordverdacht, ihr Ehemann wegen Beihilfe zum Mord festgenommen. Am 19. Mai 2017 ist das Urteil gefallen: Die Tat war nach Einschätzung des Gerichts kein Mord, sondern Totschlag. Die Frau wurde zu 12 1/2 Jahre Haft verurteilt.

Justizia
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(Update 19.5.2017) Am 19. Mai 2017 hat das Landgericht München Gabi P. zu 12 1/2 Jahre Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie ihren damaligen Freund beim Sex mit einer Handkreissäge getötet hat. Allerdings folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, die wegen Heimtücke eine lebenslange Verurteilung wegen Mord gefordert hatte. Der Richter folgte der Argumentation der Verteidigung, nachdem es nicht erwiesen ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tötung an das Bett gefesselt war. Die Angeklagte hatte als Tatmotiv Angst vor ihrem damaligen, brutalen Freund angegeben. Sie habe keine Absicht gehabt, ihn zu töten. Sie könne sich nicht mehr daran erinnern, wie es dazu gekommen ist, als sie bei dem bizarren Sexspiel die Handkreissäge nach vorne gedrückt habe. Ihr jetziger Ehemann, der später beim Vergraben der Leiche geholfen hat, wurde bereits verurteilt und sitzt in Haft.

(Update 11.2.2016) Bei den Ermittlungen zum Mord in Haar erhärtete sich der Verdacht, dass eine weitere männliche Person bei der Beseitigung des Leichnams geholfen hatte. Der 34-jährige Münchner konnte durch Kräfte der Polizeiinspektion 29 an seinem Wohnsitz am 2.2.2016 vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Strafvereitelung. Der Festgenommene machte auf Anraten seiner Rechtsanwältin keine Angaben zum Tatvorwurf. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass der Mord bereits im Dezember 2008 erfolgte. Der Leichnam wurde zunächst im Tatanwesen aufbewahrt und erst im Sommer 2009 im Garten des Anwesens vergraben. Die Untersuchung  des Instituts für Rechtsmedizin hat ergeben, dass das Opfer infolge Gewaltanwendung mit einem scharfen Gegenstand verstorben ist. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Lebensgefährtin ihren Ex beim Sex mit einer Kreissäge umgebracht und dann zerstückelt hat.

(Update 21.1.2016, 16.30 Uhr) Bei dem in Plasikfolie verpackten Leichnam, der von der Polizei ausgegraben wurde, handelt es sich um den vermissten Ex-Lebensgefährten der verhafteten Hausbesitzerin. Der Leichnam konnte anhand des Zahnschemas identifiziert werden. Zur Todesursache können noch keine Angaben gemacht werden. Hierzu sind noch weitere Untersuchungen notwendig.

(Update 21.1.2016, 12.12 Uhr) Die Untersuchung im Institut für Rechtsmedizin hat ergeben, dass sich in dem vergrabenen Plastiksack ein menschliches Skelett befindet. Diese wird nun entsprechend untersucht und obduziert. Zum Geschlecht oder gar zur Identität der Leiche gibt es bisher noch keine offiziellen Erkenntnisse. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass es sich dabei um den Ex-Freund der Beschuldigten, Alexander H. handelt, da sie bei den Vernehmungen gestanden hat, wo sie den Ermordeten verscharrt hatte. 2121

(Update 20.1.20156, 16.15 Uhr) Im Zuge der Ermittlungen werden seit heute Morgen von der Polizei Grabungsarbeiten auf dem vermeintlichen Tatgrundstück in der Zunftstraße in Haar durchgeführt, die aktuell noch andauern. Es konnte dabei ein vergrabener Plastiksack aufgefunden werden. Vom äußeren Anschein her könne sich darin eine eingewickelte Leiche befinden, so ein Polizeisprecher. Dieser Fundgegenstand wird nun endgültig ausgegraben und anschließend zum Institut für Rechtsmedizin in München gebracht. Dort findet dann im Lauf des morgigen Tages die Öffnung und gegebenenfalls anschließende Obduktion statt.

(20.1.2016, 12.50 Uhr) Anfang dieses Jahres erhielt die Mordkommission München den Hinweis auf ein mögliches, länger zurückliegendes Tötungsdelikt im Landkreis München. Danach soll vermutlich im Zeitraum 2008 bis 2010 eine jetzt 31-jährige deutsche Hausbesitzerin ihren damaligen Lebensgefährten, mit dem sie zusammen auf dem Grundstück gelebt hat, getötet haben. Später sei der Leichnam auf dem Grundstück vergraben worden, wobei auch der neue Lebensgefährte der Hausbesitzerin geholfen haben soll.

Die weiteren Ermittlungen der Mordkommission ergaben, dass tatsächlich ein Student im fraglichen Zeitraum eine Beziehung mit der jetzt 31-jährigen dringend Tatverdächtigen hatte, in diesem Anwesen wohnte und auch gemeldet war. Von dieser Person fehlt seit dem angegebenen Zeitraum jede Spur.

Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I der zuständige Ermittlungsrichter gegen die 31-jährige Deutsche Haftbefehl wegen Mordes und gegen ihren Lebensgefährten wegen Strafvereitelung. Die Haftbefehle konnten in den frühen Morgenstunden am 20. Januar 2016  vollzogen werden. Derzeit laufen die Vernehmungen der beiden dringend Tatverdächtigen bei der Mordkommission München.

Gleichzeitig erfolgen durch Kräfte der Technischen Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei München, der Tatortgruppe des Bundeskriminalamts sowie der Spurensicherung des Polizeipräsidiums München Grabungsarbeiten auf dem vermeintlichen Tatgrundstück, die derzeit noch andauern. Aufgrund der momentan laufenden Maßnahmen kann die Polizei derzeit noch keine weiteren Details bekannt geben.

 

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