14. Dezember 2024
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Bayern: Öffnung von Gast- und Biergärten in den Startlöchern – Das sind die Regeln

Wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt und das bayerische Gesundheitsministerium eine Öffnung abnickt, dann kann am Montag in den Kreisen die Außengastronomie starten. Für Starnberg und Landsberg sind die Genehmigungen schon erteilt. Wer darf dann dort an einem Tisch Platz nehmen? Wann ist dafür ein negatives Testergebnis notwendig? Das erklärt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband anschaulich in einem Schaubild.

Die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Landkreisen, die durch ihr umsichtiges Verhalten dafür gesorgt haben, dass die Inzidenzwerte der dritten Corona-Welle schnell wieder sinken, dürfen sich nun freuen. Am Montag, 10. Mai 2021, darf die Außengastronomie wieder öffnen. Wenn in den letzten fünf Tagen die Inzidenz stabil unter 100 geblieben ist, darf ab dem 7. Tag aufgesperrt werden. Allerdings muss sich der Landkreis oder die Stadt das „Go“ erst beim Bayerischen Gesundheitsministerium holen. 

Gut sieht es für viele Landkreise im Oberland und die Stadt München aus, sich die Gäste in den Gast- und Biergärten und Schanigärten ab der kommenden Woche niederlassen dürfen. Allen voran im Landkreis Starnberg, wo die Inzidenz seit geraumer Zeit unter 100 ist und sich mit aktuell 59,3 bereits auf den nächsten Schwellenwert von 50 zu bewegt. Dort ist, wie auch im Landkreis Landsberg (Inzidenz 70,7) und Garmisch-Partenkirchen (97,3), die Genehmigung schon erteilt. Aber auch im Landkreis München (79,3),  Bad Tölz/Wolfratshausen (81,3) und Berchtesgadener Land (66,1) dürfte einer Öffnung der Außengastronomie in den nächsten Tagen nichts im Wege stehen. Das Gesundheitsministerium will zeitnah entscheiden. 

Etwas knapper an 100 sind noch die Stadt München (92,3), Erding  (97,0) und Weilheim/Schongau (96,7). Hier wird sich das Ministerium den Öffnungswunsch der Stadt und der Kreise etwas genauer ansehen und dann entscheiden. Etwas anstrengen für Erleichterungen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Coronaregeln noch in den Landkreisen Fürstenfeldbruck (100,3), Dachau (111,0), Freising (106,7), Ebersberg (116,3) und Rosenheim-Land (101,4).  Weit weg von einer Öffnung der Außengastronomie sind beliebte Ausflugs-Landkreise wie Miesbach mit dem Tegernsee (143,0) und Traunstein mit dem Chiemsee (152,3). Ganz düster sieht es auch in der Stadt Rosenheim (162,1), Landkreis Mühldorf/Inn (147,6) und Altötting (165,0) sowie im Allgäu im Landkreis Ostallgäu (133,9), Ostallgäu (133,9) und vor allem in der Stadt Kempten (163,4) aus. 

Hat es eine Stadt oder ein Landkreis unter eine 7-Tages-Inzidenz von 100 oder gar unter 50 geschafft, dann kommen die Fragen auf, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt und möglich ist. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hat hierzu ein leicht verständliches Schaubild zur Verfügung gestellt, aus dem hervorgeht, ob und wie viele Personen mit oder ohne negativen Testergebnis im Wirtsgarten Platz nehmen dürfen:

DEHOHA Schaubild Öffnung Außengastronomie in Bayern

DEHOHA Schaubild Öffnung Außengastronomie in Bayern

Bleibt eine Inzidenz stabil über sieben Tage unter 100, dann darf in der kreisfreien Stadt oder Landkreis die Außengastronomie nach Genehmigung des Bayerischen Gesundheitsministeriums öffnen. Der DEHOGA-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert erklärt dazu:  „Es ist mitnichten so, dass alle Gäste getestet sein müssen. Denn laut Verordnung müssen Negativtests nur vorliegen, wenn Personen aus mehr als einem Hausstand an einem Tisch sitzen, die weder geimpft noch genesen sind.“ Auch Kinder unter 14 Jahre zählen nicht zur Gesamtzahl der Personen. Kinder unter 6 Jahren sind außerdem von einer Testpflicht ausgenommen.

Nehmen also bei einer Inzidenz von 50 bis 100 nur Personen aus einem Hausstand an einem Tisch Platz, dann können sie auch ohne negativen Antigentest dort ihr Essen und ihre Getränke genießen. Nehmen Personen aus einem weiteren Hausstand an dem Tisch Platz, dann müssen alle am Tisch einen negativen Test haben, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. 

 

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