1.15.2021 und 3.26.2021 waren die Datumseinträge der Impfungen einer Ärztin, die vom Flughafen München in die USA fliegen wollte. Ausgestellt war der Impfpass von einer Praxis in Düsseldorf, die es seit vier Jahren nicht mehr gibt. Mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung im Gepäck musste die 70-Jährige ihre Reise nach Hause statt nach Amerika antreten.
Eigentlich wollte eine deutsche 70-jährige Ärztin, die Österreich praktiziert am 18. Januar 2022 nach Charlotte in den USA fliegen. Nachdem sie aber am Check-In erst ihren Impfnachweis nicht zeigen wollte, anschließend der Mitarbeiterin der US-Fluglinie Unregelmäßigkeiten im dann doch vorgezeigten Impfpass auffielen, endete die Amerikareise im Erdinger Moos, noch bevor sie richtig begonnen hat. Nach einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung durch die Bundespolizei, musste die verhinderte Reisende ohne ihr Impfbuch wieder kehrtmachen.
Wenn sich selbst bestätigt, dass man erstens gegen Corona geimpft, zweitens genesen und drittens negativ getestet ist, aber dann doch aufgrund einer Allergie nicht geimpft werden durfte, kann das für das eigene Wohlbefinden von Vorteil sein. Bei anderen löst so etwas schnell Zweifel an der Glaubwürdigkeit aus. So geschehen auch am Dienstag beim Check-In für den Flug von München nach Charlotte/USA.
Eine 70-jährige Deutsche wollte erst beim Check-In ihren Impfnachweis nicht vorzeigen. Nachdem die Dame am Schalter ihr erklärt hat, dass sie ohne Nachweis nicht fliegen wird, ließ sie sich doch überzeugen. Also Impfpass herausgekramt und ganz selbstbewusst übergeben. Die Airline-Mitarbeiterin allerdings war offenbar nicht ganz so überzeugt von den Eintragungen wie die 70-Jährige selbst. Einige Dinge kamen der jungen Dame ungewöhnlich, wenn nicht sogar verdächtig vor. Ein Anruf bei der Bundespolizei konnte da doch sicherlich Klarheit schaffen.
Wenig später waren auch schon zwei Bundespolizisten vor Ort. Ihnen erklärte die Reisende, die selbst Ärztin ist, sie könne sich weder genau an die Impfdaten noch an den Impfstoff erinnern. Eines wisse sie aber sicher. Sie sei nicht mit Biontech geimpft worden, weil sie auf das Zeug allergisch sei. Die Eintragungen im Impfbuch überprüft, zeigte sich den Beamten ein skurriles Bild. War die in Österreich Praktizierende doch laut den Daten mit Biontech geimpft, einmal am imaginären 1.15.2021 und einmal am 3.26.2021, und das in einer Arztpraxis in Düsseldorf, die seit vier Jahren geschlossen ist.
Eine Erklärung für die Diskrepanz und die etwas verwirrenden Eintragungen hatte die Befragte nicht wirklich. Was sie jedoch hatte, war ein negativer Antigentest vom Vortat und das Negativ-Ergebnis von ihr selbst mit dem handschriftlichen Zusatz bestätigt, sie bescheinige sich selbst, dass sie wegen gesundheitlicher Störungen nicht geimpft werden darf.
Das sollte jedoch noch nicht alles sein. Auch einen Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion mit der „Bildung neutralisierender Antikörper“ gegen das Corona-Virus vom Oktober letzten Jahres hatte die gute Frau parat. Alles in allem also gleich vierfach „safe“, wenn man so will. Oder eben vierfach verdächtig, zumindest in den Augen der medizinisch vielleicht nicht ganz so versierten Bundespolizisten.
Daher nahmen die Beamten die Medizinerin mit zur Wache, wo die Wahl-Österreicherin es dann vorzog, sich hinsichtlich der detaillierten Fragen der Ermittler in Schweigen zu hüllen. Die Bundesbeamten zeigten sie trotzdem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an und nahmen ihr den Impfpass sowie die weiteren vorgezeigten Nachweise ab, bevor die vermutliche Impfbetrügerin die Wache wieder verlassen und die Heimreise antreten durfte.