14. Dezember 2024
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Geretsried: Wohnung in Brand gesetzt – Polizei kann Randalierer nur mit Schuss aus Waffe stoppen

In der Nacht auf Montag hatte ein Mann in einem Mehrfamilienhaus in Geretsried im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen randaliert. Als die Polizei anrückte, setzte er die Wohnung in Brand.  Um den Feuerwehrmännern den Zugang zum Haus für die Löscharbeiten zu ermöglichen, musste der Randalierer gestoppt werden. Ein Polizist schoss ihm ins Bein. Bewohner kamen nicht zu Schaden. Da das Haus nach dem Brand nicht mehr bewohnbar ist, mussten sie in Notunterkünften untergebracht werden.

Polizei Bayern Uniform blau
Polizei Bayern Uniform blau

In der Nacht auf Montag, 6. Januar 2020, ereignete sich im Bereich der Sudetenstraße in Geretsried im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein größerer Polizeieinsatz, bei welchem es zu einem Schusswaffengebrauch von einem Polizisten kam. Der 23-jährige Tatverdächtige wurde dabei verletzt und in eine Klinik transportiert.

Kurz nach 22 Uhr wurde über Notruf bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mitgeteilt, dass ein 23-Jähriger mit einem Messer bewaffnet in der Wohnung randaliert. Beim Eintreffen der ersten Streifenbesatzungen war der 23-jährige Tatverdächtige alleine in der Wohnung und verhielt sich gegenüber der eingesetzten Beamten äußerst unkooperativ. Im weiteren Verlauf brach in der betreffenden Wohnung ein Feuer aus, welches von dem Mann verursacht wurde. Aufgrund der akuten Gefahr für die weiteren Bewohner des Mehrfamilienhauses in den Stockwerken darüber, war es notwendig, dass die Feuerwehr die Wohnung zum Löschen betritt. Da der Randalierer anders nicht zu stoppen war, hat ein Polizist gezielt auf die Beine des 23-Jährigen geschossen.

Der Tatverdächtige wurde nach medizinischer Erstversorgung vor Ort mit mittelschweren Verletzungen in eine Klinik gebracht. Die eingesetzten Beamten wurden nicht verletzt, ebenso die Bewohner des Mehrfamilienhauses. Die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr konnten den Brand rasch unter Kontrolle bringen und die Bewohner aus dem Haus evakuieren. Die Bewohner wurden aufgrund der derzeitigen Unbewohnbarkeit des Hauses in Notunterkünften untergebracht.

Die Untersuchungen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch wurden noch vor Ort unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München II vom Bayerischen Landeskriminalamt übernommen. Die Ermittlungen bezüglich des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung werden von der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim geführt.

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