Ein 17-Jähriger, der am 30. Januar die Führerscheinprüfung hat, war am 26. Januar 2019 bei einer Polizeikontrolle in Haar im Landkreis München betrunken am Steuer erwischt worden. Ob der Fahranfänger jetzt zur Prüfung antreten kann, muss nun die Führerscheinbehörde entscheiden.
![Polizeikelle](https://i0.wp.com/www.region-muenchen.de/wp-content/uploads/2016/08/Polizeikelle.jpg?resize=618%2C412)
Am 26. Januar 2019, gegen Mitternacht, führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion 27 (Haar) auf der Wasserburger Straße in Haar eine Verkehrskontrolle durch. Der 17-jährige Autofahrer konnte seinen Führerschein auf Nachfrage nicht aushändigen. Er begründete dies, da er erst am 30.1.2019 einen Termin zur Führerscheinprüfung habe.
Während der Kontrolle ist den Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem jungen Verkehrsteilnehmer aufgefallen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht. Der 17-Jährige und seine gleichaltrige Mitfahrerin mussten zu Fuß nach Hause gehen. Ob der Fahrschüler am 30.1.2019 zu seiner Führerscheinprüfung antreten kann, ist fraglich. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG. Dieser Paragraf regelt speziell für Fahranfänger ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Auf welche Art der 17-Jährige an das Auto der Eltern gelangt ist, bedarf noch der Klärung der Polizei.